Incoterms 2010

Die internationalen Lieferungsbedingungen (INternational COmmercial TERMS) enthalten international anerkannte Regeln über:

1. die Verteilung der Transportkosten,
2. den Gefahrenübergang (Transportrisiko) und
3. die Frage, wer den Transportraum zu besorgen hat (Beförderungsvertrag).

Bei Verwendung dieser Formeln entfallen für den Exporteur und Importeur die genaue - und wegen sprachlicher Probleme - oft schwierige Ausformulierung vieler Vertragsdetails.
Die Internationale Handelskammer in Paris hat erstmals im Jahre 1936 internationale Regeln zur Auslegung von handelsüblichen Vertragsformeln herausgegeben. Diese Regeln wurden unter dem Namen INCOTERMS 1936 bekannt. Spätere Ergänzungen und zusätzliche Klauseln wurden notwendig, um die Regeln der sich ständig verändernden Handelspraxis (z.B. neue Transporttechniken wie Containerverkehr, zunehmender Einsatz
elektronischer Kommunikationsmittel, vereinfachte Warenlieferungen im Binnenmarkt und in Freihandelszonen) anzupassen. Die letzte Veränderung (7. Revision) erfolgte in Jahre 2010.

Gruppe E
Abholklausel
EXW

= ex works ...
= ab Werk ...

Der Verkäufer hält die Ware zum vereinbarten Liefertermin am vereinbarten
Ort (Werk, Lager) bereit. Die Kosten und das Risiko trägt der
Käufer von dem Zeitpunkt ab, an dem die Ware abzunehmen ist.
Gruppe F
Verkäufer ist verpflichtet, die Ware einem vom Käufer benannten und bestellten Frachtführer zu übergeben, der Haupttransport wird vom Käufer bezahlt
FCA = free carrier ...
= frei Frachtführer ...
Der Verkäufer trägt Kosten und Gefahr bis zur Übergabe an den
Frachtführer. FCA verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen.
FAS = free alongside ship ...
= frei Längsseite Seeschiff ...
Der Verkäufer muss die Ware längsseits des Schiffes, d.h. bis an die Verladeeinrichtung im Verschiffungshafen auf seine Kosten und Gefahr anliefern. Das Verladerisiko trägt der Käufer.
FOB = free on board ...
= Frei an Bord ...
Der Verkäufer trägt Kosten und Gefahr, bis die Ware an Bord im Verschiffungshafen ist.
Gruppe C
Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Kosten des Haupttransports zu zahlen
CFR = cost and freight ...
= Kosten und Fracht ...
Verladegebühren und Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen gehen zu Lasten des Verkäufers. Das Transportrisiko geht über, sobald die Ware an Bord im Verschiffungshafen ist.
CIF = cost, insurance, freight ...
= Kosten, Versicherung und Fracht ...
Außer den CFR-Kosten ist noch die Prämie für die Seeversicherung
enthalten. Das Risiko geht wie bei CFR mit dem Übergang der Ware an Bord des Schiffes auf den Käufer über.
CPT = carriage paid to ...
= Frachtfrei ...
Der Verkäufer trägt die Fracht bis zum Bestimmungsort. Der Gefahrenübergang
erfolgt mit der Übergabe der Ware an den (ersten)
Frachtführer.
CIP = carriage and insurance
paid to ...
= Frachtfrei versichert ...
Geregelt wie CPT. Der Verkäufer trägt zusätzlich die Transportversicherung.
Gruppe D
Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken, bis die Ware im benannten Bestimmungsland eintrifft. Er hat auch den Beförderungsvertrag abzuschließen.
DAT = delivered at terminal ...
= Geliefert zum Terminal
Freie Lieferung  durch den Verkäufer zum benannten Terminal
DAP = delivered at place ...
= Geliefert benannter Ort 
Freie Lieferung durch den Verkäufer bis zum Empfänger am benannten Ort,  excl. Kosten für die Zollabfertigung, Zölle, Steuern sowie sonstige Aufwendungen, anfallende Gebühren und Abgaben, excl. Standgeld zu Lasten des Verursachers.
DDP = delivered duty paid ...
= Geliefert verzollt ...
Freie Lieferung durch den Verkäufer bis zum Empfänger am Bestimmungsort, incl. aller Kosten für die Zollabfertigung, Zölle, Steuern sowie sonstige Aufwendungen, anfallende Gebühren und Abgaben, excl. Standgeld zu Lasten des Verursachers.

 

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