ADSp 2003
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund dieser neuen Allgemeinen Deutschen
Spediteurbedingungen ( ADSp 2003 ).
Das Tauziehen um die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen
(ADSp) ist beendet.
Ab 1. Januar 2003 gelten die neuen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen
(ADSp). Die Trägerverbände der ADSp, darunter der BSL, der Bundesverband
der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag
(DIHK) haben sich auf die Neuauflage des gemeinsamen Bedingungswerks verständigt.
Die ADSp neueste Fassung bleiben somit auch weiterhin Geschäftsgrundlage
zwischen Spediteuren und ihren Auftraggebern. Die neuen ADSp sehen Änderungen
insbesondere in den Themenfeldern Haftung, Versicherung und Auftragsabwicklung
vor. Besonders einschneidend ist dabei, dass der Versicherungsautomatismus
und die Mindestbedingungen für die Speditionsversicherung entfallen.
Neben der umstrittenen Ziffer 29 ("Speditionsversicherung") wurden
zahlreiche weitere Klauseln überarbeitet. Die neue Ziffer 29 sieht jetzt
vor, dass der Spediteur verpflichtet ist, "eine Haftungsversicherung" abzuschließen
und aufrecht zu erhalten. Auf die ADSp darf er sich zukünftig nur berufen,
wenn er bei der Auftragserteilung einen ausreichenden Haftungsversicherungsschutz
vorhält.
Mit dieser Neufassung reagieren die fünf ADSp-Trägerverbände
auf den Ausstieg der Versicherungswirtschaft aus dem bislang geltenden ADSp-Versicherungskonzept.
Somit ist die Marktakzeptanz und Verkehrsgeltung
des Regelwerkes damit auch für die Zukunft gesichert.